Allgemeine Geschäftbedingungen


ALLGEMEINE GESCHÄFTBEDINGUNGEN DER AKTIV DENTAL GMBH

§ 1 Allgemeines

Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen verbindlich.

§ 2 Preise

Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut Preisliste gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültigen Preisliste. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich.

§ 3 Lieferzeit

Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges des Auftragnehmers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrage zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

§ 4 Versand

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

§ 5 Haftung

Der Auftraggeber hat die Arbeiten/Datensätze sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen. Bei Paßungenauigkeiten muß die Mängelrüge innerhalb von 10 Tagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen.Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrage zurückzutreten.Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.

§ 6 Arbeitsunterlagen

Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluß auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen bzw. Datensätze. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle nun Abformungen muß in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.

§ 7 Material - und Zubehörgestellung

Vom Auftraggeber angelieferte Materialien oder Zubehörteile können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Mißerfolge aufgrund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien oder Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.

§ 8 Zahlung

(1) Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10-14 Tagen nach Rechnungseingang. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden. Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(2) Ergänzend zu Absatz (1) gelten folgende Bestimmungen bei Bestellungen die per E-Mail (dazu gehören auch Auftragserteilungen per Online-Formular) oder Telefon getätigt werden. Diese können nach Rechnungsstellung per Kreditkarteneinzug beglichen werden. Voraussetzung für diese Zahlweise ist die Vereinbarung der Zahlung per Kreditkarteneinzug vor Auftragserteilung.

Rechnungen, die per Kreditkarteneinzug zu begleichen sind, sind zahlbar bis zum 14. des Folgemonats, der auf die Rechnungsstellung folgt.

Der Auftragsnehmer wird den Kreditkarteneinzug dementsprechend vornehmen.

Sollte der Kreditkarteneinzug aufgrund eines nicht gedeckten Kontos seitens des Auftragsgebers nicht möglich sein, wird der Auftragsnehmer dies unverzüglich dem Auftraggeber mitteilen. Der Auftragsgeber hat die offenen Rechnungen im Folgenden umgehend per Überweisung zu begleichen.

Sollten dem Auftragnehmer im Zuge dessen Kosten entstehen, wird der Auftragsnehmer diese an den Auftraggeber weiterberechnen.

Verzugszinsen gem. Absatz (1) kann der Auftragsnehmer ab Kenntnisnahme der Nichteinziehbarkeit der offenen Rechnungen berechnen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung.Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer ab.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hettstedt. Gerichtsstand ist Stendal, sofern

a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich derBundesrepublik verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt imZeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

b) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

Stand: 03.02.2020